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	<title>Bürgschaft ohne Bank</title>
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		<title>Gründerreport 2012 – Rekordtief bei Existenzgründungen erwartet</title>
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		<pubDate>Fri, 18 May 2012 07:00:58 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag erwartet in diesem Jahr ein Rekordtief bei Existenzgründungen in Deutschland. Als Gründe für die Flaute wird zum einen der anhaltenden Aufschwung am Arbeitsmarkt gesehen und zum anderen der massive Umbau der Gründungszuschusses durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Gründerreport 2012 In einer aktuellen Studie rechnet der Deutsche Industrie- und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag erwartet in diesem Jahr ein Rekordtief bei Existenzgründungen in Deutschland. Als Gründe für die Flaute wird zum einen der anhaltenden Aufschwung am Arbeitsmarkt gesehen und zum anderen der massive Umbau der Gründungszuschusses durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.<span id="more-2376"></span></p>
<p><strong>Gründerreport 2012</strong></p>
<p>In einer aktuellen <a title="Existenzgründung im Wandel: DIHK-Gründerreport 2012" href="http://de.sitestat.com/hk/dihk/s?presse.meldungen.2012-04-12-gruenderreport.gruenderreport-2012&amp;amp;ns_type=pdf&amp;amp;ns_url=http://www.dihk.de/ressourcen/downloads/gruenderreport-2012/at_download/file?mdate=1334220458299" target="_blank">Studie</a> rechnet der Deutsche Industrie- und Handelskammertags (<a title="Startseite des Deutschen Industrie- und Handelskammertags" href="http://www.dihk.de" target="_blank">DIHK</a>) mit weniger als 400.000 Existenzgründungen in 2012. Laut dem Gründerreport wird in 2012 so wenige Existenzgründungen wie seit der Wiedervereinigung mehr geben. Bereits in 2011 sind die Existenzgründerzahlen gesunken.</p>
<p>Mit dem anhaltenden Aufschwung am Arbeitsmarkt und dem massiven Umbau am Gründungszuschuss wird sich dieser Trend in 2012 massiv fortsetzen. Immer weniger Menschen wollen in Zeiten großer Arbeitskraftnachfrage eine eigene Existenz aufbauen. Das Bonner Institut für Mittelstandsforschung (<a title="Startseite des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn" href="http://www.ifm-bonn.org/" target="_blank">IfM</a>) hatte für 2005 noch über 500.000 Existenzgründungen registriert. In 2010 waren es immerhin noch 418.000 und für 2011 wird mit ca. 400.000 Existenz- und Unternehmensgründungen gerechnet.</p>
<p>Hinzu kommt die <a title="Blogbeitrag: &quot;Studie zur Kürzung des Gründungszuschusses &quot;" href="http://www.buergschaft-ohne-bank.de/2012/04/06/studie-zur-kurzung-des-grundungszuschusses/" target="_blank">Unsicherheit</a> vieler Existenzgründer im Bezug auf die Förderung durch den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit.</p>
<p>Dies gilt jedoch nicht für alle Bevölkerungsgruppen: Der Gründerreport 2012 verzeichnet einen steigendes Interesse von Frauen an einer Existenzgründung. Seit 2002 ist der Anteil von Frauen an einer Existenzgründung von 33 auf 41 Prozent gewachsen.</p>
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		<title>Aufbewahrungspflichten</title>
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		<pubDate>Mon, 14 May 2012 07:00:29 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[In Deutschland gilt die sogenannte Aufbewahrungspflicht. Das bedeutet, dass bestimmte geschäftliche Unterlagen geordnet aufbewahrt und bei Betriebsprüfungen vorgewiesen werden müssen. Aufbewahrung von Unterlagen Folgende Unterlagen müssen haupt- wie nebenberufliche Existenzgründer und Selbstständige unbedingt aufbewahren: Zehn Jahre lang müssen Belege, Buchungsunterlagen, Jahresabschlüsse usw. aufbewahrt werden. In der Regel umfasst die Aufbewahrungspflicht allen Unterlagen, die zur Anfertigung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Deutschland gilt die sogenannte Aufbewahrungspflicht. Das bedeutet, dass bestimmte geschäftliche Unterlagen geordnet aufbewahrt und bei Betriebsprüfungen vorgewiesen werden müssen. <span id="more-2312"></span></p>
<p><strong>Aufbewahrung von Unterlagen</strong></p>
<p>Folgende Unterlagen müssen haupt- wie nebenberufliche Existenzgründer und Selbstständige unbedingt <a title="Wikipedia-Beitrag zum Thema &quot;Aufbewahrungspflicht&quot;" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Aufbewahrungspflicht" target="_blank">aufbewahren</a>:</p>
<ul>
<li>Zehn Jahre lang müssen Belege, Buchungsunterlagen, Jahresabschlüsse usw. aufbewahrt werden. In der Regel umfasst die Aufbewahrungspflicht allen Unterlagen, die zur Anfertigung der Steuererklärung dem Steuerberater übergeben werden müssen und man danach wieder von ihm zurück erhält. Es gibt einige Berufe, in denen die Aufbewahrungspflichten noch deutlich länger sind, z.B. bei Architekten oder Ärzten.</li>
</ul>
<ul>
<li>Sechs Jahre sind alle versendeten und erhaltenen Geschäftsbriefe aufzubewahren. Dazu zählen vor allem Aufträge oder Kopien von Auftragsbestätigungen, Arbeitsverträge, Lohnunterlagen, Lieferscheine und alle Unterlagen, die einen Geschäftsvorfall dokumentieren. Auch Faxe und E-Mails zählen dazu! Bei der Archivierung sollte bedacht werden, dass Thermopapier, wie es etwa für Kassenzettel oder Faxe verwendet wird, unter Umständen keine zehn Jahre erhalten bleibt, beispielsweise verblasst die Tonerfarbe nach einiger Zeit, so dass die Schrift nicht mehr zu lesen ist. Daher sollte gleich bei der Ablage entsprechende Kopien gezogen werden und mit dem Original abgelegt werden.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Archivierung</strong></p>
<p>Bei der Archivierung sollten Existenzgründer und Selbstständige darauf achten, dass ihre Unterlagen nachvollziehbar gegliedert sind und ggf. bei der Ablage kommentiert werden. Die Beschriftung des Archives (z.B. in Ordnern) sollte gut lesbar und eindeutig sein, um im Falle einer Betriebsprüfung die Unterlagen schnell aufzufinden und aushändigen zu können. Das einmal eingeführte Ablagesystem sollte unbedingt beibehalten werden, so dass man sich auch noch nach einigen Jahren problemlos in den alten Unterlagen zurechtfindet.</p>
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		<title>Gewerbeanmeldung</title>
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		<pubDate>Fri, 11 May 2012 07:00:51 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wer gewerblich tätig ist, muss sein Gewerbe anmelden. Entscheidend für eine gewerbliche Tätigkeit ist die Gewinnerzielungsabsicht: Sobald Gründer planen, mit ihrer Tätigkeit auch Gewinn zu erzielen, wird aus einem Hobby ein Gewerbe. Besonders wichtig: Entscheidend ist der Zeitpunkt des Entschlusses sich mit der Tätigkeit ein finanzielles Standbein aufzubauen, nicht der Zeitpunkt des Gewinnanfalls! Vorteil: Flexibilität [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer gewerblich tätig ist, muss sein Gewerbe anmelden. Entscheidend für eine gewerbliche Tätigkeit ist die Gewinnerzielungsabsicht: Sobald Gründer planen, mit ihrer Tätigkeit auch Gewinn zu erzielen, wird aus einem Hobby ein Gewerbe. Besonders wichtig: Entscheidend ist der Zeitpunkt des Entschlusses sich mit der Tätigkeit ein finanzielles Standbein aufzubauen, nicht der Zeitpunkt des Gewinnanfalls!<span id="more-2306"></span></p>
<p><strong>Vorteil: Flexibilität</strong></p>
<p>Obwohl diese Interpretation zunächst eher restriktiv klingt, bietet sie für Existenzgründer doch gewisse Vorteile, beispielsweise Flexibilität bei der <a title="Blog-Beitrag &quot;Selbstständig machen - Gewerbeanmeldung&quot;" href="http://www.buergschaftohnebank.de/2011/07/04/selbststandig-machen-gewerbeanmeldung/" target="_blank">Gewerbeanmeldung</a>. Wer sein Gewerbe mit einigen Wochen „Verspätung“ anmeldet, braucht keine Angst vor einem Bußgeld haben: Der Entschluss, mit seiner Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen, ist dann erst kurz vor Anmeldung des Gewerbes gefallen. Aber Achtung: Zu lange sollten Existenzgründer mit der <a title="Blog-Beitrag: &quot;Tipps für Existenzgründer: Die Gewerbeanmeldung&quot; " href="http://www.buergschaftohnebank.de/2010/04/06/tipps-fur-existenzgrunder-die-gewerbeanmeldung/" target="_blank">Gewerbeanmeldung</a> nicht warten, denn wenn schon mehrere Gewinne angefallen sind oder kurz nach Gewerbeanmeldung anfallen, könnten die Behörden (zu recht) misstrauisch werden und Gründung einer genauen Prüfung unterziehen.</p>
<p><strong>Gewerbeanmeldung</strong></p>
<p>Wer einen freien Beruf oder einen Beruf ergreift, der einer freien Tätigkeit gleichgestellt ist, braucht kein Gewerbe anzumelden. Ebenfalls kein Gewerbe stellt die sogenannte <a title="Wikipedia-Eintrag: &quot;Wirtschaftssektor&quot; mit dem Verweis auf &quot;Urproduktion&quot;" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftssektor" target="_blank">Urproduktion </a>dar. Unter Urproduktion werden vor allem alle landwirtschaftlichen Aktivitäten verstanden, zu denen u.a. Ackerbau, Viehzucht, Gemüseanbau oder die Forstwirtschaft zählen.</p>
<p>Die Anmeldung des Gewerbes erfolgt bei der Kommunalverwaltung. Zuständig ist die Verwaltung, in deren Ort das Gewerbe ausgeübt werden soll. In der Regel wird das Gewerbe beim Gewerbe- oder Wirtschaftsamt angemeldet – die Bezeichnungen unterscheiden sich in den Kommunen und Ländern teilweise, daher erfragt man die Zuständigkeit am besten im Bürgerbüro oder einen kommunalen Auskunftsstelle. Die Anmeldung des Gewerbes muss der Inhaber persönlich durchführen.</p>
<p>Einige Kommunen ermöglichen heute schon die Gewerbeanmeldung im Internet. Dadurch können sich Existenzgründer den Gang zum Gewerbe- oder Wirtschaftsamt sparen. Die Formulare lassen sich einfach vom heimischen Computer ausfüllen und versenden.</p>
<p>Mit der Gewerbeanmeldung wird eine Reihe von Vorgängen innerhalb der Verwaltung angestoßen:</p>
<ul>
<li>Die für die Gewerbeanmeldung zuständige Stelle informiert automatisch das Finanzamt. Eine Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt ist somit unnötig.</li>
<li>Ebenfalls informiert wird die örtliche Industrie- und Handelskammer (<a title="Wikipedia-Eintrag zu Industrie- und Handelskammer" href="http://de.wikipedia.org/wiki/IHK" target="_blank">IHK</a>), da in Deutschland nach wie vor Kammerzwang herrscht.</li>
<li>Ist die IHK für das Gewerbe nicht zuständig, wird die örtliche <a title="Wikipedia-Eintrag zur Handelskammer" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Handwerkskammer" target="_blank">Handwerkskammer </a>informiert. Auch im Handwerk herrscht weitestgehend Kammerzwang.</li>
<li>Die Bundesagentur für Arbeit wird informiert. Sie informiert die örtliche Agentur für Arbeit, die den Existenzgründer abmeldet und ggf. Leistungsbezüge einstellt.</li>
<li>Wer in seinem Gewerbe Mitarbeiter beschäftigt, den meldet die für die Gewerbeanmeldung zuständige Stelle auch beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, den Allgemeinen Ortskrankenkassen für den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter, beim Statischen Landesamt, beim Registergericht, wenn es sich um die Abmeldung einer im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragene Haupt- oder Zweigniederlassung handelt, bei der Landesbehörde für Immissionsschutz, beim technischen und sozialen Arbeitsschutz sowie ggf. beim Eichamt an.</li>
</ul>
<p>Nicht bei jeder Gewerbeanmeldung wird jede Stelle informiert. Auch werden nicht die kompletten Anmeldedaten weitergegeben, sondern nur auszugsweise die Daten, die für die jeweilige Stelle von Interesse sind. Der bürokratische Aufwand für den Existenzgründer – vor allem wenn es sich um einen Klein- oder Kleinstbetrieb handelt – beschränkt sich auf ein Minimum, da einige Stellen wie beispielsweise das Eichamt nur dann informiert werden, wenn Gründer bestimmte Geräte einsetzen, die staatlicher Kontrolle unterliegen.</p>
<p>Die <a title="§1 GewO: Grundsatz der Gewerbefreiheit" href="http://dejure.org/gesetze/GewO/1.html" target="_blank">Gewerbefreiheit </a>ist in Deutschland gesetzlich verankert. Das heißt, Existenzgründer brauchen nicht mit Problemen bei der Gewerbeanmeldung rechnen, wenn keine besonderen Gefahren für Menschen und Umwelt zu erwarten sind oder sich das Gewerbe in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Die Behörden haben nach der Gewerbeanmeldung drei Monate Zeit, die Anmeldung zu prüfen und zu genehmigen. Erhält der Existenzgründer drei Monate nach der Gewerbeanmeldung keinen Bescheid, so gilt die Anmeldung automatisch als genehmigt.</p>
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		</item>
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		<title>Mikrokredite und Bürgschaften</title>
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		<pubDate>Mon, 07 May 2012 07:00:46 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Mikrokredite erfreuen sich unter Existenzgründern und Selbstständigen immer größerer Beliebtheit. Bei der Vergabe von Mikrokrediten gibt es unterschiedliche Ansätze wie mit Bürgschaften und Sicherheiten umgegangen wird. Mikrokredite mit Bürgschaft Am weitesten verbreitete ist der Ansatz auch für Mikrokredite Sicherheiten und Bürgschaften zu verlangen. In diesem Fall handelt es sich bei den Bürgen meist um ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mikrokredite erfreuen sich unter Existenzgründern und Selbstständigen immer größerer Beliebtheit. Bei der Vergabe von Mikrokrediten gibt es unterschiedliche Ansätze wie mit Bürgschaften und Sicherheiten umgegangen wird.<span id="more-2357"></span></p>
<p><strong>Mikrokredite mit Bürgschaft</strong></p>
<p>Am weitesten verbreitete ist der Ansatz auch für Mikrokredite <a title="Blog Beitrag: Prüfung und Sicherheiten bei Mikrokrediten " href="http://www.buergschaft-ohne-bank.de/2011/11/07/prufung-und-sicherheiten-bei-mikrokrediten/" target="_blank">Sicherheiten und Bürgschaften</a> zu verlangen. In diesem Fall handelt es sich bei den Bürgen meist um ein Mitglied aus der Familie oder um jemanden aus dem näheren Verwandten- oder Bekanntenkreis. Der Bürge tritt für den Kreditnehmer ein, wenn dieser den Betrag nicht mehr zurückzahlen kann. In den meisten Fällen steht für den Mikrokreditgeber bei einer Bürgschaft nicht die finanzielle Absicherung im Vordergrund, sondern der Bürge dient als Referenz für den Kreditnehmer. Das heißt, wenn jemand den Kreditgeber kennt und bereit ist, sein Erspartes einzusetzen, dann ist er in der Regel davon überzeugt, dass der Kreditnehmer seine Schulden zuverlässig zurück zahlt. Für Mikrokreditgeber ist ein Bürge also ein wichtiges Zeichen der Zuverlässigkeit und darüber hinaus ein wichtiger Ansprechpartner, falls der Kreditnehmer doch einmal „verschwinden“ sollte.</p>
<p><strong>Mikrokredite ohne Bürgschaft</strong></p>
<p>Die andere Variante ist die Vergabe von <a title="Blog Beitrag: &quot;Mikrokredite immer beliebter &quot;" href="http://www.buergschaft-ohne-bank.de/2010/12/10/mikrokredite-immer-beliebter/" target="_blank">Mikrokrediten</a> auch ohne Bürgschaft. Vielen Existenzgründern und Selbstständigen fällt es schwer, jemanden aus seinem Umkreis um eine Bürgschaft für einen Mikrokredit zu bitten. Im Vordergrund steht meistens die Angst, das freundschaftliche Verhältnis oder die familiäre Beziehung zu belasten oder die Befürchtung, dass der Bürge versuchen könnte Einfluss auf die Geschäfte des Kreditnehmers zu nehmen.</p>
<p><strong>Mischformen</strong></p>
<p>Viele Mikrokreditgeber sind grundsätzlich bereit, einen <a title="Blog Beitrag &quot;Mikrokreditfonds Deutschland &quot;" href="http://www.buergschaft-ohne-bank.de/2011/10/07/mikrokreditfonds-deutschland/" target="_blank">Mikrokredit</a> auch ohne Bürgschaft zu vergeben. Das heißt nicht, dass sie Bürgschaften ablehnen. Im Gegenteil: Bürgschaften sind  immer gern gesehen. Wer jedoch keine Bürgschaft vorweisen kann, soll trotzdem die Möglichkeit bekommen einen Mikrokredit zu erhalten. Wird der Mikrokredit pünktlich zurückgezahlt, sind viele Anbieter bereit, einen erneuten Kredit über eine größere Summe zu vergeben. Durch dieses System der Stufenkredite kann sich der Mikrokreditnehmer eine Kreditbiografie aufbauen und dadurch einen <a title="Mikrokreditfonds: MFIs im Vergleich" href="http://www.mikrokreditfonds.de/de/mikrokredit-erhalten/mikrofinanzinstitute/mikrofinanzinstitut-angebote.html" target="_blank">Finanzierungspartner</a> gewinnen, der einen kennt und in kritischen Situationen nicht hängen lässt.</p>
<p><strong>Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen</strong></p>
<p>Wer dagegen einen Kredit ab 25.000 Euro und mehr benötigt, der kann auf die Angebote beispielsweise der Bürgschaftsbank Hessen (<a title="Bürgschaftsbank Hessen" href="http://www.bb-h.de" target="_blank">BBH</a>) zurückgreifen. Bürgschaften einer Bürgschaftsbank sind als Sicherheit bei jedem Kreditinstitut gern gesehen.</p>
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		<title>Reisekosten abrechnen</title>
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		<pubDate>Fri, 04 May 2012 07:00:22 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Existenzgründer und Selbstständige, die beruflich viel unterwegs sind, können die dafür anfallenden Reisekosten steuerlich geltend machen. Dabei ist es egal, ob es sich bei der Selbstständigkeit um eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit handelt. Als Faustregel gilt: Jede Reise, die in einem direkten Zusammenhang mit der ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit steht, kann steuermindernd geltend gemacht werden. Reisekostenermittlung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Existenzgründer und Selbstständige, die beruflich viel unterwegs sind, können die dafür anfallenden Reisekosten steuerlich geltend machen. Dabei ist es egal, ob es sich bei der Selbstständigkeit um eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit handelt. Als Faustregel gilt: Jede Reise, die in einem direkten Zusammenhang mit der ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit steht, kann steuermindernd geltend gemacht werden.<span id="more-2353"></span></p>
<p><strong>Reisekostenermittlung</strong></p>
<p>Am einfachsten lassen sich die Reisekosten ermitteln, wenn Existenzgründer und Selbstständige nur mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren würden. Anhand der Belege lassen sich die Kosten schnell und einfach ermitteln und wer umsatzsteuerpflichtig ist, muss diese nur noch heraus rechnen. Dabei sollten Umsatzsteuerpflichtige berücksichtigen, dass auf Fernreisen mit der Bahn 19 Prozent Umsatzsteuer fällig sind, Fahrten mit dem Taxis aber nur sieben Prozent Umsatzsteuer enthalten.</p>
<p>Da jedoch die Annahme, ausnahmslos mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs zu sein, beinahe unrealistisch anzumuten scheint, können Gründer und Selbstständige auch Fahrten mit dem eigenen PKW steuermindernd gelten machen. Je gefahrenen Kilometer dürfen sie 30 Cent geltend machen. In der Regel muss dafür kein extra Fahrtenbuch geführt werden. Es reicht, wenn betriebliche Fahrten mit Datum, Ziel und gefahrenen Kilometern aufgelistet werden. Kleiner Tipp: Im Internet gibt es eine Vielzahl kostenloser Excel-Sheets, mit denen sich die Fahrtkosten einfach und exakt berechnen lassen.</p>
<p><strong>Firmenwagen</strong></p>
<p>Ob ein Firmenwagen für Existenzgründer und Selbstständige wirklich sinnvoll ist, müssen die Betroffenen für sich selbst entscheiden. Fakt jedoch ist, dass sich mit einem Firmenwagen kaum mehr Steuern sparen lässt, wenn das Fahrzeug nicht wirklich überwiegend betrieblich genutzt wird.</p>
<p>Bis vor einigen Jahren konnte man noch grundsätzlich die sogenannte 1-Prozent-Regelung anwenden. Dabei konnten die Kosten für Versicherungen, Benzin oder Reparaturen sowie der Kfz-Steuer als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Im Gegenzug dafür wurde ein Prozent des Anschaffungswertes als privater Eigenverbrauch versteuert. Diese Regelung greift heute nur noch in wenigen Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn Gründer und Selbstständige dem Finanzamt nachweisen können, dass sie das Auto zu mindestens 50 Prozent betrieblich nutzen. Wird der Firmenwagen zu mehr als 90 Prozent privat genutzt, wird das Auto nicht mehr als Teil des Betriebsvermögens anerkannt.</p>
<p>Existenzgründer und Selbstständige, die nur im Nebenerwerb selbstständig sind und ihr Auto nur gelegentlich für betriebliche Zwecke nutzen, sollten auf die pauschale Kilometerabrechnung von 30 Cent/km zurückgreifen. Auch wenn der finanzielle Vorteil gegenüber der Übernahme des Fahrzeugs in das Betriebsvermögen geringer ausfällt, ist diese Variante viel einfacher und spart viel Zeit bei der Abrechnung der Reisekosten.</p>
<p><strong>Fahrtenbuch</strong></p>
<p>Für den Nachweis der überwiegend betrieblichen Nutzung eines Fahrzeuges kann das Führen eines Fahrtenbuches notwendig werden. Das heißt, die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs muss anhand exemplarischer Strecken nachgewiesen werden.</p>
<p>Sollte der Firmenwagen zu weniger als 50 Prozent betrieblich genutzt werden, ist auf jeden Fall ein Fahrtenbuch zu führen. Anhand der Aufzeichnungen ist am Ende des Jahres auszurechnen, wie hoch der Anteil der privaten Fahrten an der Gesamtkilometerzahl ist. Anschließend müssen alle abgesetzten Kfz-Aufwendungen zusammengerechnet werden und das Ergebnis mit dem privaten Fahranteil multipliziert werden. Das Ergebnis ist als privater Eigenverbrauch zu versteuern.</p>
<p><strong>Verpflegungsmehraufwand</strong></p>
<p>Wer im Rahmen seiner selbstständigen Tätigkeit längere Zeit unterwegs ist, kann den sogenannten Verpflegungsmehraufwand steuerlich geltend machen, da Rechnungen von Restaurants oder Imbissen nicht als Reisekosten geltend gemacht werden können. Allerdings kann man die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand erst ab acht Stunden Abwesenheit geltend machen. Dabei gelten folgende Pauschalen:</p>
<ul>
<li>Mindestens 8 Stunden Abwesenheit: 6 Euro</li>
<li>Mindestens 14 Stunden Abwesenheit: 12 Euro</li>
<li>Mindestens 24 Stunden Abwesenheit: 24 Euro</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Förderung von Beratungsleistungen</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Apr 2012 07:00:13 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Existenzgründer und Selbstständige haben einen Anspruch auf Förderung von Beratungsleistungen in den ersten fünf Jahren nach der Gründung. Aber auch danach können Selbstständige Förderungen für Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Kostenübernahme Existenzgründer und Selbstständige können und sollten die verschiedenen öffentlichen Förderprogramme nutzen, statt Beratungsleistungen aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Die Förderprogramme gelten nicht nur für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Existenzgründer und Selbstständige haben einen Anspruch auf Förderung von Beratungsleistungen in den ersten fünf Jahren nach der Gründung. Aber auch danach können Selbstständige Förderungen für Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.<span id="more-2346"></span></p>
<p><strong>Kostenübernahme</strong></p>
<p>Existenzgründer und Selbstständige können und sollten die verschiedenen <a title="Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit" href="http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/finanzierung/foerderprogramme/index.php" target="_blank">öffentlichen Förderprogramme</a> nutzen, statt Beratungsleistungen aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Die Förderprogramme gelten nicht nur für Existenzgründer in der Gründerphase, sondern auch für Selbstständige, selbst wenn sie schon jahrelang als Unternehmer arbeiten oder nebenberuflich selbstständig sind. Darüber hinaus sind solche Förderprogramme in der Regel unabhängig von einer Förderung durch den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit.</p>
<p>Erfolgt die Beratung innerhalb der ersten fünf Jahre, erhalten Gründer und Selbstständige meist gleich zu Beginn der Beratung eine Zusage über die Förderung. Sie müssen dann nur noch den Eigenanteil an der Beratung zahlen und brauchen nicht in Vorkasse für den geförderten Teil zu gehen. Im Rahmen dieser Programme werden in der Regel 50 Prozent, in den neuen Bundesländern sogar 75 Prozent der Kosten übernommen.</p>
<p>Liegt die Gründung schon fünf Jahre und mehr zurück, haben Selbstständige auch dann noch Anspruch auf die Übernahme der Kosten in Höhe von 50 Prozent. Allerdings müssen sie erst in Vorkasse gehen und erhalten die Kostenerstattung erst nach der Beratung. Daher sollte jeder Selbstständige, der Beratungsleistungen in Anspruch nehmen möchte, dies bis zum 5. Jahrestag seiner Unternehmung machen, da diese Variante deutlich komfortabler ist.</p>
<p><strong>Was gefördert wird</strong></p>
<p>Bei der Frage, was alle gefördert wird, muss man zwei Varianten der Beratung unterscheiden: Zum einen Beratung für den Fall, wenn das Geschäft noch nicht oder nicht mehr richtig läuft und zum anderen Beratung für den Fall, dass das Geschäft läuft, man aber nicht mehr hinterherkommt die Aufträge zu erfüllen, was meistens organisatorische oder technische Ursachen hat.</p>
<p>Denkbar wären u.a. Fragen der Buchhaltung, Einsatz von (freien) Mitarbeitern, persönliches Zeitmanagement, Fragen zur Finanzierung, Unterstützung und Verbesserung des Marketings, Konzeption des Webauftritts, Erschließung neuer Vertriebswege, Kooperationen, Wechsel der Rechtsform etc.</p>
<p>Dabei lässt sich beobachten, dass Selbstständige nach fünf Jahren vor allem spezifischere betriebswirtschaftliche Fragen haben als Existenzgründer und Selbstständige in den ersten fünf Jahren. Hier werden vor allem Grundlagenkenntnisse in verschiedenen Bereichen nachgefragt.</p>
<p><strong>Förderungshöhe</strong></p>
<p>Selbstständige im zweiten bis fünften Unternehmensjahr können maximal 60 Stunden Beratung und Coaching bis zu einer Höhe von 6.000 Euro in Anspruch nehmen. Gefördert werden in der Regel 3.000 bis 4.500 Euro (neue Bundesländer). Wer länger als fünf Jahre schon als Unternehmer arbeitet, kann Beratungsleistungen bis 3.000 Euro in Anspruch nehmen, wovon 1.500 Euro gefördert werden können. Außerdem ist die Förderung auch in verschiedenen Phasen miteinander kombinierbar.</p>
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		<title>Obacht bei Belegen über 150 Euro</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 07:00:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>JK</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Für Rechnungen, die einen Gesamtbetrag von 150 Euro netto nicht überschreiten (Kleinbetragsrechnungen), gelten bei der Buchhaltung vereinfachte Regeln. Belege über 150 Euro dagegen müssen bestimmten Anforderungen genügen und werden von den Finanzämtern genauer überprüft. Richtigkeit von Belegen Für Belege unter 150 Euro netto gelten vereinfachte Regeln für die Buchhaltung. Die meisten vorgedruckten Quittungsbelege, die in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für Rechnungen, die einen Gesamtbetrag von 150 Euro netto nicht überschreiten (Kleinbetragsrechnungen), gelten bei der Buchhaltung vereinfachte Regeln. Belege über 150 Euro dagegen müssen bestimmten Anforderungen genügen und werden von den Finanzämtern genauer überprüft.<span id="more-2339"></span></p>
<p><strong>Richtigkeit von Belegen</strong></p>
<p>Für Belege unter 150 Euro netto gelten vereinfachte Regeln für die Buchhaltung. Die meisten vorgedruckten Quittungsbelege, die in jedem Schreibwarenladen oder im Internet erhältlich sind, genügen in der Regel den Bestimmungen. Trotzdem sollte Existenzgründer und Selbstständige auch diese Belege auf ihrer Richtigkeit hin überprüfen. Das heißt, es sollte geschaut werden, ob auch alle Felder des vorgefertigten Belegs ausgefüllt worden sind.</p>
<p>Bei Rechnungen über 150 Euro gelten<a title="Blogbeitrag: &quot;Richtige Rechnungslegung&quot;" href="http://www.buergschaft-ohne-bank.de/2011/10/28/richtige-rechnungslegung/" target="_blank"> strengere Regeln</a>, deren Einhaltung die Finanzämter genau überprüfen. Insbesondere müssen solche Belege die korrekte Firmenbezeichnung, Firmenadresse, das korrekte Rechtsformkürzel des Unternehmens sowie die Steuernummer enthalten. Bei Einzelunternehmern muss statt der Firmenbezeichnung der Vor- und Zuname eindeutig zu erkennen sein. Außerdem muss in der Rechnung nicht nur der Umsatzsteuersatz als Prozentangabe sondern auch als Betrag ausgewiesen werden. Ein korrekter Rechnungsbeleg muss darüber hinaus auch mit einer laufenden Rechnungsnummer versehen werden. Erst wenn alle Angaben korrekt auf der Rechnung vorhanden sind, kann man die Umsatzsteuer geltend machen – insofern man Umsatzsteuerpflichtig ist. Bei einem Rechnungsbetrag von 150 Euro sind die bereits knapp 30 Euro Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt.</p>
<p>Auch bei der <a title="Blogbeitrag: &quot;Steuerliche Anerkennung von Bewirtungsbelegen&quot;" href="http://www.buergschaft-ohne-bank.de/2012/01/13/steuerliche-anerkennung-von-bewirtungsbelegen/" target="_blank">Bewirtung</a> und bei geschäftlichen Einkäufen im Supermarkt oder bei der Post sollte auf die Richtigkeit von Belegen geachtet werden. Viele Gründer und Selbstständige vergessen nach einem Beleg zu fragen, weil die gezahlten Beträge in der Regel unter 150 Euro liegen. Solange die Beiträge unter dieser Grenze liegen, ist das auch nicht weiter problematisch, doch sobald der Betrag überschritten wird, muss eine korrekte Rechnung ausgestellt werden.</p>
<p>Eine Ausnahme gibt es allerdings: Zugtickets über 150 Euro werden auch ohne Angabe des Firmennamen und der Adresse anerkannt.</p>
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		<title>Weichenstellung für Gründungszuschuss (II)</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 07:00:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>JK</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit einigen Monaten sind die Änderungen zum Gründungszuschuss in Kraft. Die Zahlen der durch den Gründungszuschuss  unterstützen Existenzgründungen sind um teilweise über 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr eingebrochen. Schuld daran ist allerdings nicht die rigide Vergabepraxis der Arbeitsagenturen, sondern die enorme Unsicherheit unter den Existenzgründern. Eine gute Vorbereitung und die Zuhilfenahme professioneller Unterstützung können [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit einigen Monaten sind die Änderungen zum Gründungszuschuss in Kraft. Die Zahlen der durch den Gründungszuschuss  unterstützen Existenzgründungen sind um teilweise über 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr eingebrochen. Schuld daran ist allerdings nicht die rigide Vergabepraxis der Arbeitsagenturen, sondern die enorme Unsicherheit unter den Existenzgründern. Eine gute Vorbereitung und die Zuhilfenahme professioneller Unterstützung können die Chancen auf den Gründungszuschuss enorm steigern.<span id="more-2331"></span></p>
<p><strong>Gute Begründungen</strong></p>
<p>Offenbar wurde in der Arbeitsagentur ein internes Formular entwickelt, anhand dessen die Sachbearbeiter in den lokalen Agenturen die Eigenleistungsfähigkeit der Existenzgründer kritisch überprüfen sollen. Weiterhin können Fragebögen zum Einsatz kommen, die zur Bewertung der Förderwürdigkeit eines Vorhabens zur Verwendung kommen können.</p>
<p>Es ist grundsätzlich nicht verkehrt, wenn Existenzgründer bereits vorher wissen, mit welchen Fragen Sie Seitens der Arbeitsagenturen zu rechnen haben und sich entsprechend darauf vorbereiten können. Mit folgenden Fragen könnten Gründer o möglicherweise konfrontiert werden:</p>
<ul>
<li>Eine Darstellung, warum der Antragssteller eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchte und welche Vorbereitungen er bereits getroffen hat.</li>
<li>Passen Berufsbildung und/oder praktische Erfahrungen zur Branche, in der er sich selbstständig machen möchte?</li>
<li>Kann der Gründer bereits praktische Berufserfahrung in den Bereich vorweisen, in dem er eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchte und wenn ja, wann, wo und in welchem Umfang hat er diese gesammelt?</li>
<li>Darstellung der Zukunftsprognosen seiner Branche und Darlegung der benutzten Quellen.</li>
<li>Kann der Existenzgründer bereits kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Kenntnisse vorweisen und wenn ja, in welcher Form kann er dies bzw. wenn nein, ist er bereit diese im Rahmen eines Existenzgründerseminars zu erwerben?</li>
<li>Darstellung der bisherigen Vertriebserfahrung (wann, wo und welchen zeitlichen Umfang dies in seiner bisherigen Tätigkeit eingenommen hat).</li>
<li>Hat der Gründer Kenntnisse im Bereich Rechnungslegung, Buchführung, Kosten-Leistungs-Rechnung und wenn ja, wo hat er diese erworben?</li>
<li>Was gedenkt der Existenzgründer zu tun, wenn er im ersten Jahr seiner Selbstständigkeit die geplanten Einnahmen und Gewinne nicht erreicht.</li>
</ul>
<p>Existenzgründerberater können Gründer auf diese und ähnliche Fragen vorbereiten. Eine gute Vorbereitung wird auch im Rahmen des Gründungszuschusses immer wichtiger – genauso wichtig wie beim sich ggf. anschließenden Bankgespräch, um die Finanzierung des Vorhabens zu sichern. Die Fragen sollten dem Existenzgründer unterdessen nicht unbekannt sein, denn diese sollten auch schon im Rahmen des <a title="Blog Beitrag: 5 Tipps zum Businessplan " href="http://www.buergschaftohnebank.de/2008/12/04/5-tipps-zum-businessplan/" target="_blank">Businessplans</a> beantwortet worden sein.</p>
<p>Sollte der Antrag trotz eines guten Businessplans, einer Bestätigung der Tragfähigkeit einer fachkundigen Stelle sowie eine guten Vorbereitung im Beratungsgespräch abgelehnt werden, sollten enttäuschte Gründer nicht konfrontativ oder gar mit Drohungen reagieren. Hilfreicher ist es gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und notfalls vor dem Sozialgericht zu klagen.</p>
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		</item>
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		<title>Weichenstellung für Gründungszuschuss (I)</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Apr 2012 07:00:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>JK</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit einigen Monaten sind die Änderungen zum Gründungszuschuss in Kraft. Die Zahlen der durch den Gründungszuschuss  unterstützen Existenzgründungen sind um teilweise über 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr eingebrochen. Schuld daran ist allerdings nicht die rigide Vergabepraxis der Arbeitsagenturen, sondern die enorme Unsicherheit unter den Existenzgründern. Professionelle Unterstützung Die professionelle Unterstützung von Gründernetzwerken und Beratern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit einigen Monaten sind die Änderungen zum Gründungszuschuss in Kraft. Die Zahlen der durch den Gründungszuschuss  unterstützen Existenzgründungen sind um teilweise über 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr eingebrochen. Schuld daran ist allerdings nicht die rigide Vergabepraxis der Arbeitsagenturen, sondern die enorme Unsicherheit unter den Existenzgründern.<span id="more-2324"></span></p>
<p><strong>Professionelle Unterstützung</strong></p>
<p>Die professionelle Unterstützung von Gründernetzwerken und Beratern wird immer wichtiger. Wer professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, verbessert seine Chancen auf den <a title="Blog Beitrag &quot;Erfolgreich mit dem neuen Gründungszuschuss (I)&quot;" href="http://www.buergschaft-ohne-bank.de/2012/03/09/erfolgreich-mit-dem-neuen-grundungszuschuss-i/" target="_blank">Gründungszuschuss</a> und ist schneller erfolgreicher mit seinem Vorhaben.</p>
<p><strong>Weichenstellung</strong></p>
<p>Die Weichen für den Gründungszuschuss werden schon beim ersten Termin bei der Agentur für Arbeit gestellt. Das erste Beratungsgespräch wird in der Regel mit einer Vereinbarung geschlossen: entweder wird eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch Stellensuche beschlossen oder durch eine Existenzgründung. Diese Vereinbarung ist für die kommenden Monate verbindlich und wird durch Unterschrift am Ende der Sitzung besiegelt. Die Ausrichtung der Eingliederungsmaßnahmen kann danach nur schwer korrigiert werden.</p>
<p>Es ist davon auszugehen, dass vor dem Hintergrund der begrenzten Mittel für den <a title="Blog Beitrag: &quot;Erfolgreich mit dem neuen Gründungszuschuss (II) &quot;" href="http://www.buergschaft-ohne-bank.de/2012/03/12/erfolgreich-mit-dem-neuen-grundungszuschuss-ii/" target="_blank">Gründungszuschuss</a> die Sachbearbeiter vielmehr als sonst auf eine Vermittlung in eine neue Anstellung drängen, bevor sie den Gründungszuschuss für eine Existenzgründung bewilligen. Existenzgründer sollten dies im Hinterkopf behalten, wenn Sie das erste Beratungsgespräch vereinbaren.</p>
<p><strong>Gut zu wissen</strong></p>
<p>Ebenfalls nicht vergessen sollten Existenzgründer, dass sie zumindest einen Anspruch auf Aushändigung des Antrags auf den Gründungszuschuss haben. Genauso verhält es sich bei der Wahlfreiheit der fachkundigen Stelle, die die Erfolgsaussichten des Businessplans bewerten soll.</p>
<p>Wie nach dem alten Modell dürfen Sachbearbeiter auch nach der Änderung der gesetzlichen Grundlagen des Gründungszuschusses von der Bewertung der fachkundigen Stelle abweichen. Das heißt, auch wenn eine fachkundige Stellungnahme die Erfolgsaussichten des Vorhabens als sehr gut bescheinigt, dürfen die Sachbearbeiter im Rahmen ihres Ermessens von der Bewertung abweichen und trotzdem den Gründungszuschuss ablehnen. Daher sollten Gründer und die fachkundige Stelle sehr aufmerksam und sorgfältig den Antrag und das Gutachten prüfen, um mögliche formale Fehler zu vermeiden, die als Begründung zur Ablehnung herangezogen werden könnten.</p>
<p>Der Zahlenteil des Businessplans gewinnt immer mehr an Bedeutung. Hier wandelt der Gründer jedoch  auf einem schmalen Grad: Zum einen droht die mangelnde Tragfähigkeit des Plans, wenn es zu lange dauert, um von der Selbstständigkeit leben zu können. Zum anderen können zu hohe Eigenleistungen des Gründers mit der Begründung zu Ablehnung führen, dass ja schon sehr schnell Einnahmen erzielt werden und der Gründer davon leben kann. Es ist jedoch schwer zu sagen, <a title="Blog Beitrag: Empfängerorientierte Businesspläne (I) " href="http://www.buergschaft-ohne-bank.de/2012/03/23/empfangerorientierte-businessplane-i/?preview=true" target="_blank">was zu viel und was zu wenig ist</a>.</p>
<p>Ähnliches ist auch bei einer <a title="Blog Beitrag: &quot;Existenzgründung durch Firmenkauf, Teil I&quot;" href="http://www.buergschaft-ohne-bank.de/2009/12/07/existenzgrundung-durch-firmenkauf-teil-i/" target="_blank">Unternehmensnachfolge </a>als Existenzgründung, beim Übergang einer langjährigen nebenberuflichen Selbstständigkeit in eine hauptberufliche sowie bei „gutverdienenden“ Existenzgründern zu erwarten. Auch hier spielt das Ermessen des Sachbearbeiters eine wesentliche Rolle.</p>
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		<title>Thüringer Förderungsmodell</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 07:00:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>JK</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Existenzgründer, die in unserem Nachbarland Thüringen ihren Hauptwohnsitz haben, können sich bei einer Ablehnung des Gründungszuschusses trotzdem freuen. Das thüringische Wirtschaftsministerium fördert Existenzgründer mit einmalig 7.200 Euro, wenn ihnen der Gründungszuschuss durch die Agentur für Arbeit verweigert wird. Ein Modell, das vor dem Hintergrund der Änderungen des Gründungszuschusses auch für Hessen interessant werden könnte. Förderung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Existenzgründer, die in unserem Nachbarland Thüringen ihren Hauptwohnsitz haben, können sich bei einer Ablehnung des Gründungszuschusses trotzdem freuen. Das thüringische Wirtschaftsministerium fördert Existenzgründer mit einmalig 7.200 Euro, wenn ihnen der Gründungszuschuss durch die Agentur für Arbeit verweigert wird. Ein Modell, das vor dem Hintergrund der Änderungen des Gründungszuschusses auch für Hessen interessant werden könnte.<span id="more-2318"></span></p>
<p><strong>Förderung von Existenzgründern</strong></p>
<p>Wer in unserem Nachbarland Thüringen eine Existenz gründen möchte und den <a title="Blogbeitrag &quot;Was beim neuen Gründungszuschuss beachtet werden sollte (I)&quot;" href="http://www.buergschaftohnebank.de/2012/02/24/was-beim-neuen-grundungszuschuss-beachtet-werden-sollte-i/" target="_blank">Gründungszuschuss</a> nicht erhält, darf sich über eine <a title="Gesellschaft für Arbeits- und Würtschaftsforschung des Freistaats Thüringen mbH" href="http://www.gfaw-thueringen.de/cms/index.php5" target="_blank">Förderung</a> durch das thüringische Wirtschaftsministerium freuen. In zwei Raten erhalten Gründer insgesamt 7.200 Euro als Starthilfe. Vier Wochen nach dem Förderbescheid erhalten Gründer die erste Rate in Höhe von 6.000 Euro. Nach Abgabe des Verwendungsnachweises der 1. Rate kommt innerhalb von zwei Monaten die 2. Rate in Höhe von 1.200 Euro zur Auszahlung.</p>
<p>Anders als der <a title="Blogbeitrag: &quot;Was beim neuen Gründungszuschuss beachtet werden sollte (II)&quot;" href="http://www.buergschaftohnebank.de/2012/02/27/was-beim-neuen-grundungszuschuss-beachtet-werden-sollte-ii/" target="_blank">Gründungszuschuss</a> darf der Zuschuss des thüringischen Wirtschaftsministeriums nicht zur Deckung des persönlichen Lebensunterhalts herangezogen werden, sondern dient ausschließlich der Deckung des finanziellen Bedarfs zu Beginn der Selbstständigkeit. Die Förderung darf beispielsweise für die Vorfinanzierung erster Aufträge, Beschaffung von Waren und Dienstleistungen oder für Marketingzwecke verwendet werden. Das heißt, die Förderung dient ausschließlich zur Deckung der Betriebsausgaben des Existenzgründers. Für die Anschaffung von Fahrzeugen oder Möbeln, zur Tilgung von Krediten oder für Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung darf die Förderung dagegen nicht verwendet werden.</p>
<p>Das Prinzip der Förderung beruht darauf, dass der Gründer die ersten Einnahmen und Ersparnisse für die zum Leben notwendigen Ausgaben und die Förderung für die Betriebsausgaben verwenden kann.</p>
<p><strong>Voraussetzung</strong></p>
<p>Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, muss der Antrag auf Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit abgelehnt worden sein oder man hat von vornherein keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss. Wer Arbeitslosengeld I bezieht, muss zuerst den Gründungszuschuss und erst im Falle der Ablehnung kann die Förderung beim thüringischen Wirtschaftsministerium beantragen. Die Antragsstellung muss spätestens eine Woche vor der offiziellen Gründung erfolgen. Daher sollte der Antrag rechtzeitig gestellt werden, bevor die Gründung beim Finanz- oder ggf. beim Gewerbeamt gemeldet wird.</p>
<p>Die Förderung erhalten Existenzgründer, wenn sie, wie beim Gründungszuschuss, eine fachkundige Stellungnahme und einen Businessplan einreichen. Damit soll sichergestellt werden, dass das Gründungsvorhaben möglicherweise erfolgreich sein könnte und nicht durch unrealistische Vorhaben Geld verbrannt wird. Wie beim neu gestalteten Gründungszuschuss gibt es auch hier keinen Rechtsanspruch auf die Förderung durch das Land Thüringen. Die Ausgabe der Fördermittel ist zum einen abhängig von der Haushaltslage des Landes und zum anderen von der Verfügbarkeit der zugrunde liegenden Mittel der Europäischen Union.</p>
<p>In den vergangenen Jahren standen immer ausreichend Mittel zur Verfügung. Nach den Änderungen am Gründungszuschuss rechnen Gründungsexperten allerdings mit einer erhöhten Nachfrage nach der Landesförderung, da zu befürchten ist, dass in diesem Jahr mehr Anträge auf Gründungszuschuss abgelehnt werden als in der Vergangenheit.</p>
<p>Vor dem Hintergrund des geänderten Gründungszuschuss könnte sich das Modell der Landesförderung trotzdem als Alternative zur Förderung von Existenzgründungen auch in Hessen darstellen und der <a title="Blogbeitrag: &quot;Regionenranking der Existenzgründungen &quot;" href="http://www.buergschaftohnebank.de/2011/02/21/regionenranking-der-existenzgrundungen/" target="_blank">Standort Hessen</a> damit für Existenzgründer noch attraktiver werden.</p>
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